Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB)
der pluriSelect Life Science UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (PLS)
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der PLS gegenüber Geschäftspartnern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur dann, wenn die PLS ausdrücklich ihrer Geltung zustimmt.
§ 2 Angebot und Annahme
(1) Angebote der PLS sind freibleibend und unverbindlich, sie dienen dem Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes.
(2) Der Vertrag zwischen der PLS und dem Besteller kommt zustande, wenn die PLS das Angebot des Bestellers (Vertrag oder Bestellung) innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang des Angebots bei dem Besteller annimmt oder der Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware erhält.
§ 3 Preis, Zahlung
(1) Sofern nicht anders angegeben, gelten die vereinbarten Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand, Zoll, Steuern und Versicherung. Die Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Steuern und Versicherung trägt der Besteller.
(2) Der in EURO zu zahlende Preis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste der PLS, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Preis oder eine andere Währung vereinbart wurde. Der Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung der Lieferungen und Leistungen von PLS ist mit Lieferung bzw. Leistung und Erhalt der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Zahlungen per Wechsel und / oder Scheck werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Nebenkosten, wie Diskontspesen, Wechselspesen o. ä., trägt der Besteller. Erfolgen Zahlungen in einer anderen Währung als EURO, sind die Zahlungen zu den am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umrechnungskursen fällig. Als Saldo gilt der Tag, an dem PLS über den Rechnungsbetrag ohne Verluste verfügen kann.
(5) Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder werden PLS berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bekannt, ist PLS berechtigt,
• a) Zahlung vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin zu verlangen,
• b) noch ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
• c) bei Hereinnahme von Wechseln Zahlung vor Ablauf der Vertragsfrist zu verlangen.
(6) Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der PLS aufzurechnen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Die PLS wird ihre Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist erbringen.
(2) Verzögern sich Lieferungen der PLS aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der PLS liegen, wie z. B. Gewalt, Krankheit, Streik und dergleichen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Unterlieferanten der PLS eintreten. Der Besteller kann aus derartigen Umständen keine Schadensersatzansprüche herleiten.
§ 5 Versand, Gefahrübergang, Versicherung und Muster
(1) Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
(2) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, dies gilt auch bei Teillieferungen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wird die Sendung von PLS gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die im Einflussbereich des Bestellers liegen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. PLS ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, vertragsgemäße Ware abzunehmen. Kommt der Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug, ist die PLS nach Setzung einer vierzehn (14) tägigen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen oder innerhalb angemessener Lieferfrist eine vergleichbare Ware zu den vereinbarten Konditionen zu liefern. Eventuelle Mehrkosten trägt der Besteller.
(5) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware hat der Besteller unverzüglich eine Schadensermittlung beim Spediteur zu veranlassen. Im Schadensfall ist die PLS verpflichtet, unverzüglich eine Aufnahme des Transportschadens zu erstellen.
(6) Im Falle der Überlassung von Mustern seitens PLS an den Besteller ist dieser verpflichtet, die Muster ausschließlich für interne Evaluierungs- bzw. Testzwecke zu verwenden. Eine gewerbliche Verwertung oder Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, die Muster an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Mit Ausnahme der in § 5 Abs. (6) genannten Fälle ist der Besteller widerruflich befugt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen zu verarbeiten und zu veräußern.
(2) PLS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Die Rückstellung bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Ist Zahlung per Scheck oder Wechsel vereinbart, so erstreckt sich dieser Vorbehalt auf die Einlösung des von PLS akzeptierten Wechsels und erlischt nicht mit der Gutschrift des erhaltenen Schecks bei PLS.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes nimmt der Besteller stets für PLS vor. Erfolgt eine Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller PLS anteilmäßig Miteigentum überträgt. Auf Verlangen des Bestellers verpflichtet sich PLS, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
(4) Die Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn nicht bereits vorher Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte abgetreten wurden. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten bereits mit Vertragsschluss als an die PLS abgetreten, und zwar auch dann, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird. In diesem Fall sind die abgetretenen Forderungen zur Sicherheit nur in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware zu verwenden. Die PLS wird die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, vielmehr bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Der Besteller ist verpflichtet, der PLS auf Verlangen Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. (5) Der Besteller hat PLS Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PLS nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
§ 7 Rückgabe, Erstattung, Widerrufsbelehrung
Bei einem Versandfehler seitens PLS wird entweder kostenfrei Ersatz geliefert oder der Kunde erhält eine Gutschrift auf sein Konto.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (pluriSelect Life Science UG & Co.KG, Deutscher Platz 5a, 04103 Leipzig, Deutschland, info@pluriselect.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen hierfür Kosten berechnet.
Online-Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.